richter, hammer, rechtlich, gesetz

Die Rolle des IPReG in der Außerklinischen Intensivpflege: Einblicke und Perspektiven

Das Gesundheitswesen ist ständig im Wandel. Neue Gesetze und Vorschriften können sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Patienten und Dienstleister darstellen. In diesem Artikel beleuchten wir das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) und die Auswirkungen auf die außerklinische Intensivpflege in Deutschland.

Das IPReG - Was bedeutet es?

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) bringt ab 2023 wesentliche Veränderungen für die außerklinische Intensivpflege in Deutschland mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität der Versorgung für Patienten mit besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege zu verbessern. Ebenso soll die Teilhabe der Betroffenen am gesellschaftlichen Leben gefördert werden. Das IPReG stellt sicher, dass Patienten, die dauerhaft auf eine Intensivpflege angewiesen sind, eine bedarfsgerechte Versorgung erhalten, die auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Hierzu zählen nicht nur eine angemessene personelle Ausstattung in der Intensivpflege, sondern auch die Sicherstellung einer optimalen medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Versorgung. Dafür wurden neue Regelungen für die Verordnung und Finanzierung von außerklinischer Intensivpflege eingeführt. Zudem sieht das IPReG vor, dass die betroffenen Patienten eine umfassende Rehabilitation erhalten, um ihre körperlichen Fähigkeiten zu verbessern. Hierzu gehört auch eine enge Zusammenarbeit mit Therapeuten, Ärzten und anderen Fachkräften, um eine erfolgreiche Rehabilitation zu gewährleisten.

Die Potentialerhebung im IPReG

Im Rahmen des IPReGs muss zwei mal pro Jahr eine Potentialerhebung durchgeführt werden, um die individuellen Fähigkeiten und Ressourcen der betroffenen Patienten zu ermitteln. In dessen Rahmen wird ebenfalls das Potential zur Reduzierung der Beatmungszeit bis hin zur vollständigen Beatmungsentwöhnung und Dekanülierung (Weaning) geprüft. Diese Analyse wird alle sechs Monate von besonders qualifizierten Ärzten durchgeführt und kann auch telemedizinisch erfolgen (einmal jährlich muss sie persönlich durchgeführt werden). Sie dient als Grundlage für die Entscheidung, ob eine Beatmungsentwöhnung eingeleitet werden soll oder ob eine Beratung der Krankenkasse hinsichtlich des geeigneten Leistungsortes notwendig ist.

Ersparen Sie sich und Ihren Patienten den mühsamen Weg zur Potenzialerhebung!

MedKitDoc ermöglicht die telemedizinische Potenzialerhebung sowie die telemedizinische fachärztliche Betreuung Ihrer Patienten!

Umsetzung des IPReG in außerklinischen Intensivpflegeeinrichtungen

Die Umsetzung des IPReG stellt für außerklinische Intensivpflegeeinrichtungen einige Herausforderungen dar. Dazu zählen:

  • Anpassung der Verordnungsverfahren und Verwendung neuer Vordrucke
  • Organisation von Teamsitzungen aller beteiligten Berufsgruppen, inklusive Patienten und Angehörigen
  • Halbjährliche Überprüfung der Intensivpflegebedürftigkeit
  • Verfügbarkeit besonders qualifizierter Ärzte für die Erstellung der Verordnungen
  • Aufbau von außerklinischen Netzwerken
  • Strukturelle Anpassungen in Kliniken, insbesondere im Entlassmanagement

MedKitDoc und gerätegestützte Telemedizin in der Intensivpflege

MedKitDoc kann in diesem Kontext durch gerätegestützte Telemedizin eine wertvolle Hilfe bieten. Die Echtzeit-Datenübertragung von Medizingeräten während einer Videokonferenz mit dem Arzt ermöglicht es, fundierte Diagnosen aus der Ferne zu stellen, insbesondere im Hinblick auf die eingangs erwähnten Potentialerhebungen. Dass die Potentialerhebung im Rahmen des IPReG zukünftig mit MedKitDoc abgedeckt werden kann, zeigt die Kooperation mit der Deutschen Fachpflege. Die zweimal jährlich notwendige ärztliche Begutachtung kann einmal pro Jahr auch telemedizinisch erfolgen. Ab der nächsten notwendigen Potentialerhebungsrunde wird die Deutsche Fachpflege hierzu MedKitDoc in einigen Wohngemeinschaften nutzen. Dabei schaltet sich der Facharzt per Video zum Patienten dazu und kann mithilfe des Stethoskops sowie der zertifizierten Medizingeräte (inklusive EKG, Blutdruckmanschette und Pulsoximeter) einen fundierten Eindruck des Patienten gewinnen und so die nötigen Verordnungen zur außerklinischen Intensivpflege in die Wege leiten. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für die Versorgung von Patienten in außerklinischen Intensivpflegeeinrichtungen, da mithilfe der angeschlossenen zertifizierten Geräte die Einschränkungen der klassischen Telemedizin überwunden werden können.

Empfohlene Beiträge