Wie in meinem letzten Beitrag angekündigt, erfahren Sie heute alles rund um die technischen und räumlichen Voraussetzungen zur Durchführung einer Videosprechstunde. Außerdem habe ich Ihnen Checklisten zusammengestellt, welche Ihnen den Start in die Welt der Telemedizin erleichtern. Die Regeln gelten für die kassenärztliche Behandlung. Ich empfehle Ihnen aber auch bei der Behandlung Ihrer Privatpatienten diesen Rahmen nicht wesentlich zu verlassen.
1. Technische Voraussetzungen
Sie benötigen Bildschirm, Kamera, Lautsprecher und ein Mikrofon – es ist auch erlaubt, die einzelnen Funktionen in einem Gerät zusammenzufassen. Ich bevorzuge ein Headset. Der Ton und die Sprachqualität sind wesentlich besser als bei den Computer – Lautsprechern. Zudem nutze ich statt eines Computers ein Tablet. Darin sind Bildschirm und Kamera vereint und ich bin innerhalb der Praxis mobil.
Sehr wichtig ist ein schneller Internetanschluss. Die Internetgeschwindigkeit ist entscheidend für die Qualität der Videoverbindung. Können Sie in Ihrer Praxis Skype, Zoom oder Microsoft Teams problemlos nutzen? Dann ist Ihr Internetanschluss schnell genug für die Videosprechstunde. Lassen Sie sich trotzdem vom Anbieter der Videosprechstunde eine Vorführung geben, bevor die erste Behandlung stattfinden soll.
2. Räumliche Voraussetzungen
Wie bei einem normalen, physischen Arztbesuch sind die Vertraulichkeit und Sicherheit der Patientendaten ebenfalls in der Telemedizin von höchster Wichtigkeit. Daher ist es absolut notwendig, dass Sie die Videosprechstunden in geschlossenen Räumlichkeiten durchführen, die Privatsphäre und Ruhe bieten. Öffentliche Plätze, wie Cafés oder ähnliches eignen sich nicht, und sind auch nicht erlaubt. Achten Sie ebenfalls auf eine ausreichende Ausleuchtung Ihrer Umgebung – Ihr vorhandenes Sprechzimmer eignet sich dafür meist besonders gut.
Falls Sie von zu Hause arbeiten möchten, klären Sie vorab mit Ihrer zuständigen KV, ob dies unter der Praxis-Betriebsstätte laufen kann oder ob hierfür eine neue Betriebsstätte genehmigt werden muss. Damit gehen Sie möglichen Problemen bei der Abrechnung aus dem Weg.
Checkliste vor dem Start in Ihrer Praxis
- Sie haben Ihr Praxisteam informiert und alle notwendigen Abläufe, wie bspw. Terminverwaltung oder Sprechzeiten abgesprochen
- Ihnen stehen entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung (Licht / Ruhe / Internet)
- Sie haben einen zugelassenen Videodienstanbieter ausgewählt (siehe KBV - Liste der zugelassenen Videodienstanbieter in der Linksammlung)
- Sie haben eine Genehmigung zur Durchführung von Videosprechstunden in Ihrer Praxis von der KV erhalten bzw. im Rahmen der Corona – Ausnahmeregelungen die Nutzung der Videosprechstunde bei Ihrer KV angezeigt (siehe Linksammlung)
- Sie haben die App / Software auf Ihren Computern bzw. Geräten installiert und sich bereits erstmalig angemeldet
- Sie verfügen über eine funktionierende Kamera sowie Headset
- Sie haben eine Probebehandlung vor dem ersten Patientenkontakt durchgeführt
Checkliste Durchführung der ersten Videosprechstunde
- Der Patient muss in die Videosprechstunde einwilligen: Viele Anbieter holen diese Einwilligungen bei der Terminvergabe, bei der Registrierung oder zu Beginn der Videosprechstunde ein. Das spart Ihnen Arbeit – achten Sie darauf bei der Auswahl des Anbieters
- Falls Sie Aufzeichnungen oder Bildschirmfotos erstellen möchten, müssen Sie auch dafür eine Einwilligung einholen
- Falls weitere Personen anwesend sind, muss eine Zustimmung für deren fortgesetzte Anwesenheit beim Patienten eingeholt werden und alle anwesenden Personen müssen sich vorstellen
- Falls der Patient Ihnen nicht bekannt ist, Identifizieren Sie den Patienten online (ggf. ausweisendes Dokument zeigen lassen)
- Falls Ihnen der Patient nicht bekannt ist, lassen Sie den Patienten die Versichertenkarte in die Kamera zeigen und übernehmen Sie die Daten in die Praxisverwaltungssoftware. Gesetzlich versicherte Patienten müssen mündlich das Bestehen des Versicherungsschutzes bestätigen.
- Jetzt kann die eigentliche Behandlung beginnen
- Nach Abschluss erfolgen Dokumentation und Abrechnung über die eigene Praxisverwaltungssoftware
Die unten bereitgestellte Linksammlung hilft Ihnen dabei, die richtigen Dokumente für die jeweilige KV zu finden. Folgen Sie einfach der Checkliste, schicken Sie das Antragsformular zur KV und bald können Sie Videosprechstunden in Ihrer Praxis anbieten.
Falls Sie trotzdem noch unbeantwortete Fragen haben, melden Sie sich gern bei unserem Kundenservice. Wir helfen Ihnen gern!
Alle Informationen beruhen auf den Regelungen der KBV im März 2022. Ich aktualisiere diese, sobald neue Regelungen verabschiedet werden, erhebe aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Dr. Benjamin Gutermann, Chief Medical Officer MedKitDoc
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